AGB´S
Bedingungen für das Bergen und Abschleppen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen und Anhängern sowie Pannenhilfe (Abschleppbedingungen 2017)
I. Auftragserteilung
Der Auftraggeber erteilt den Auftrag unter Zugrundelegung deutschen Rechts durch Unterzeichnung eines Auftragsscheines, es sei denn, die Umstände des Einzelfalles machen dies unmöglich.
Der Auftraggeber ist über sein Widerrufsrecht zu belehren. Mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.
Dem Auftraggeber ist eine Durchschrift des Auftragsscheins auszuhändigen und Einblick in die Preisliste zu gewähren.
II. Durchführung des Auftrags
- Der Auftraggeber hat alle relevanten Informationen vollständig anzugeben. Der Auftragnehmer führt den Auftrag fachgerecht und kostengünstig aus.
- Wird kein Zielort angegeben, verwahrt der Auftragnehmer das Fahrzeug auf eigenem oder geeignetem Gelände. Die Kosten trägt der Auftraggeber.
- Ohne klare Weisung erfolgt Verwahrung auf Kosten des Auftraggebers.
- Kann der Auftrag nicht durchgeführt werden, besteht Anspruch auf Aufwendungsersatz. Bei Verschulden des Auftraggebers besteht voller Entgeltanspruch.
III. Berechnung des Auftragsentgelts
- Abrechnung erfolgt gemäß Preisliste. Abweichungen nur durch Sondervereinbarung.
- Einsatzzeit beginnt mit Abfahrt und endet mit Rückkehr. Abrechnung erfolgt nach Zeitstunden.
- Nicht geregelte Entgelte richten sich nach branchenüblichen Preisen (VBA).
IV. Zahlung
- Das Entgelt ist nach Rechnungsstellung fällig. Anzahlungen können verlangt werden.
- Zahlung erfolgt bar oder vereinbartem Zahlungsmittel.
- Aufrechnung nur bei unbestrittenen Forderungen möglich.
- Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
V. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
- Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff. BGB. Bei Nichtzahlung darf das Fahrzeug verwahrt werden.
- Nach einem Monat Verzug ist Pfandverkauf möglich.
- Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB bei Nichtzahlung.
VI. Haftung
- Haftung für Schäden, soweit diese nicht unvermeidbar waren. Begrenzung auf 500.000 € pro Schadensfall.
- Haftung nach HGB begrenzt auf 2 SZR/kg. Weitere Einschränkungen gelten.
- Schäden sind unverzüglich zu melden.
- Notwendige Schäden zur Auftragserfüllung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
VIII. Außergerichtliche Streitschlichtung
- Keine Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren.
- Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
IX. Datenschutz (EU-DSGVO)
Unser Unternehmen prüft regelmäßig die Bonität bei Vertragsabschlüssen und arbeitet hierzu mit der Creditreform Boniversum GmbH zusammen.
Weitere Informationen: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
Wehner Kran- und Pannendienst GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) 1998
(Stand 18.05.1999)
I. Allgemeiner Teil
- Allen unseren Kran- und Transportleistungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen (CMR).
- Kranleistungen werden in zwei Regelleistungstypen erbracht:
- Leistungstyp 1 – Krangestellung: Überlassung eines Hebezeuges samt Personal.
- Leistungstyp 2 – Kranarbeit: Durchführung von Hebemanövern durch den Unternehmer.
- Transportleistung ist die Beförderung von Gütern im Straßengüterverkehr sowie deren Bewegung mittels spezieller Hilfsmittel.
- Abweichende Vereinbarungen gelten nur im Einzelfall.
- Alle Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Einsatzstellenbesichtigungen und besondere Vereinbarungen müssen protokolliert werden.
- Genehmigungspflichtige Verträge stehen unter Vorbehalt der behördlichen Zustimmung.
- Behördliche Kosten trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Unternehmer darf Subunternehmer einsetzen.
- Rücktrittsrecht bei Gefährdung – ohne Schadensersatzansprüche.
- Witterungsbedingte Unterbrechungen mindern den Vergütungsanspruch nicht.
II. Besonderer Teil
1. Abschnitt – Krangestellung
- Pflichten und Haftung:
- Bereitstellung geeigneter Geräte und Personal.
- Keine Haftung bei höherer Gewalt.
- Haftungsbegrenzung auf dreifachen Mietzins.
2. Abschnitt – Kranarbeiten und Transportleistungen
- Ordnungsgemäße Durchführung aller Aufträge.
- Bereitstellung geeigneter Geräte und Personal.
- Haftung:
- Begrenzung auf 8,33 SZR/kg.
- Keine Begrenzung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Erweiterte Haftung bis:
- 500.000 € für Güterschäden
- 125.000 € für Vermögensschäden
- Höhere Versicherung nur nach Vereinbarung.
- Versicherung nur bei ausdrücklichem Auftrag.
- Versicherungsbedingungen nach üblichen Standards.
Pflichten des Auftraggebers
- Sicherstellung aller technischen Voraussetzungen.
- Einholung notwendiger Genehmigungen.
- Verantwortung für Boden- und Einsatzbedingungen.
- Keine Weisungen an Personal ohne Zustimmung.
- Haftung bei Pflichtverletzungen.
III. Schlussbestimmungen
- Rechnungen sind sofort zahlbar.
- Gerichtsstand ist Sitz des Unternehmens.
- Haftungsregelungen gelten auch für Mitarbeiter.
- Schriftform kann durch elektronische Form ersetzt werden.
- Teilunwirksamkeit berührt übrige Bestimmungen nicht.
IV. Datenschutz (EU-DSGVO)
Unser Unternehmen prüft regelmäßig die Bonität bei Vertragsabschlüssen. Hierzu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH zusammen.
Weitere Informationen: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/